Arbeit

  • Arbeitsrechtliche Gestaltung, Reorganisations- und Strukturmaßnahmen
  • Kündigungsschutzprozesse, Aufhebungs- und Abwicklungsvereinbarungen
  • Arbeitszeit- und Vergütungsmodelle, Betriebsvereinbarungen, Sozialpläne und Haustarifverträge
  • Führungskräftebetreuung

Um langfristig erfolgreich zu sein, müssen Unternehmen ihre betrieblichen Strukturen und Arbeitsmodelle immer wieder neu ausrichten. Dabei nutzen wir die bestehenden arbeitsrechtlichen Instrumente für eine zukunftsweisende Gestaltung in allen Bereichen des individuellen und kollektiven Arbeitsrechts. Neben der ständigen Beratung bei den in der betrieblichen Praxis auftretenden arbeitsrechtlichen Fragen zählt hierzu insbesondere die Begleitung von Unternehmen bei der Ausarbeitung bis zur Umsetzung betrieblicher Strukturmaßnahmen sowie der Einführung von Vergütungs- und Arbeitszeitsystemen.

Ebenso gehören Führungskräfte (insbesondere Vorstandsmitglieder und Geschäftsführer) zum Kreis der ständigen Mandanten, die sowohl beim Abschluss als auch bei der Beendigung ihrer Dienstverhältnisse beraten und vertreten werden. Hierbei geht es insbesondere um die Ausgestaltung sensibler dienstvertraglicher Regelungen (wie z. B. Tantiemevereinbarungen, Wettbewerbsvereinbarungen und Pensionszusagen) sowie die Beratung bei Aufhebungs- und Abfindungsvereinbarungen.